Sonderausgabe zur Coronakrise
Aktuelle Situation in den Mitgliedsländern der UECC – Ende März 2020
Aus der explosionsartigen Ausbreitung des chinesischen Coronavirus, welches mittlerweile die ganze Welt erreicht hat, entwickelte sich rasch die grösste gesundheitliche und wirtschaftliche globale Krise, welche derzeit sowohl unser Wirtschafts- als auch unser Privatleben radikal auf den Kopf stellt. Die Behörden haben seither noch nie gekannte, individuell allerdings nicht abgesprochene, Einschränkungen der Wirtschafts- und der Bewegungsfreiheit verfügt.
Abgesehen von einer kleinen Minderheit von uneinsichtigen Egoisten trägt die Bevölkerung die getroffenen Massnahmen bisher diszipliniert mit. Der wirtschaftliche Schaden ist zwar gross, Industrie und Dienstleistungsbranchen sind aber nach wie vor tätig. Es muss daher alles daran gesetzt werden einen kompletten Lockdown zu vermeiden und die Lieferketten zu erhalten. Entscheidend wird aber auch sein, dass die Einschränkungen bald, allenfalls auch schrittweise, wieder aufgehoben und die Freiheitsrechte und die Eigenverantwortung von Bevölkerung und Wirtschaft vollumfänglich wiederhergestellt werden! Nur so kann eine tiefe Rezession vermieden werden. Mit diesem Sonder-Newsletter möchte die UECC eine kurze Zusammenstellung der Situation in ihren Mitgliedsländern geben, mit speziellem Fokus auf die Situation in Transport und Logistik. Alle Aussagen in diesem Newsletter basieren auf der Lage Ende März/Anfangs April 2020.
Einschränkungen
Einreiseverbote: Alle EU-Länder (mit Ausnahme Irlands) und die assoziierten Schengen-Mitglieder (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben für zunächst einen Monat alle nicht-essentiellen Einreisen verboten. Social Distancing: Alle Länder empfehlen «Social Distancing», wobei die empfohlene Distanz zwischen 1.5 und 2m variiert.
Deutschland
Kontaktverbot: Lockdown voraussichtlich bis zum 20. April. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstösse gegen die Kontaktbeschränkungen werden sanktioniert.
Betriebe: Gastronomiebetriebe wurden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, TattooStudios und ähnliche Betriebe wurden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmassnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Frankreich
Ausgangssperre bis 15. April. Wer sich ausserhalb der Wohnung bewegt, benötigt ein schriftliches Dokument. Gestattet ist nur der Weg zur Arbeit (falls keine Telearbeit möglich ist), der Einkauf in unmittelbarer Nähe der Wohnung, Arztbesuch. Jogging, etc. ist nur einzeln erlaubt.
Einreiseverbot: Grenzgänger können ein- und auspendeln, werden aber an den Grenzen zu Deutschland und der Schweiz kontrolliert, was viel Zeit kostet.
Kontaktverbot: bis zum 15. April sind alle Zusammenkünfte von Personen verboten.
Luxemburg
Ausnahmezustand: 3 Monate seit 17.3.
Einreiseverbot: Grenzgänger können weiterhin täglich ein- und auspendeln, brauchen indes je nach Land (B,D,F) ein Schriftstück vom Arbeitgeber.
Betriebe: Einige grosse Betriebe aus der Automobil- und Stahlindustrie haben den Betrieb eingestellt. Schliessungen und Einschränkungen vieler «nicht-eminenter» Aktivitäten wie Gaststätten, Fitness, Friseure usw.
Kontaktverbot: Ausgangsbeschränkungen seit 19.3. mit Strafen von 145 €.
Niederlande
Einreiseverbot: Grenzgänger können weiterhin ein- und ausreisen.
Betriebe: Keine Schliessungen ausser Gaststatten, Kitas, Fitnessstudios, Friseure und ähnliche Berufe. Teilweiser Produktionsstop in der Automotivbranche und deren Zulieferern, sowie Probleme beim Blumenhandel.
Kontaktverbote: alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Messen sind bis 28. April verboten. Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind bis 1. Juni verboten. Zusammentreffen von mehr als drei Personen im öffentlichen Raum sind verboten.
Österreich
Einreiseverbot: Grenzgänger können weiterhin täglich ein- und auspendeln. Probleme gibt es bei Wochenaufenthaltern (z.B. Fahrer, Mitarbeiter von Logistikbetrieben), die zurück nach Österreich wollen, falls sie nicht Grenzgänger sind.
Betriebe: Das Betreten des Kundenbereichs von Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie von Freizeitund Sportbetrieben zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ist seit 16.3. untersagt.
Ausgenommen sind Apotheken, Drogerien und Medizinprodukte, Lebensmittelhandel, Sanitärartikel, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Sicherheits- und Notfallprodukte und - dienstleistungen, sowie der Gartenbaubetrieb und der Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel, Tankstellen, Banken, Post, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege, Lieferdienste, Öffentlicher Verkehr, Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske, Hygiene und Reinigungsdienstleistungen, Abfallentsorgung und KFZ-Werkstätten. Ab dem 6.4.2020 muss beim Einkauf eine Schutzmaske getragen werden. Schweiz Ausserordentliche Lage bis 19. April 2020. Zur Unterstützung des Gesundheitswesens wurde ein Teil der Armee mobilisiert.
Schweiz
Ausserordentliche Lage bis 19. April 2020. Zur Unterstützung des Gesundheitswesens wurde ein Teil der Armee mobilisiert.
Einreise: Das Einreiseverbot gilt für 6 Monate. Grenzgänger können weiterhin täglich ein- und auspendeln. Viele kleinere Grenzübergänge sind geschlossen worden.
Betriebe: Keine Betriebsschliessungen ausser öffentlich zugängliche Betriebe. Offenbleiben können Lebensmittelläden, Take-away, Apotheken, Tankstellen, Post, Teile der Behörden. In Lebensmittelläden gelten Maximalzahlen von Kunden pro m2 In Ausnahmefällen kann die Regierung einzelnen Kantonen weitere Betriebsschliessungen erlauben.
Kontaktverbot: alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind verboten, Treffen von mehr als 5 Personen sind verboten. Die Regelung gilt bis 19. April 2020
Hilfsmassnahmen für die Wirtschaft
Weltweit haben praktisch alle Staaten massive Stützungsprogramme für die Wirtschaft beschlossen, um Arbeitslosigkeit, Konkurswellen bei Unternehmungen und den Konsumeinbruch nicht allzu gross werden zu lassen.
Um gesamten Newsletter zu lesen, bitte herunterladen...
Vorherige News
2020.06
Aktuelle News
2020.04
Nächste News
2020.03