Allgemeine Informationen
Geschichte
Die Gründung der UNION geht auf eine Initiative des damaligen Präsidenten der KvK Rotterdam, Dr. K.P. van der Mandele, zurück. Sie wurde am 9. September 1949 in Rotterdam unter dem Namen "UNION der Handelskammern des Rheingebiets" gegründet und beschäftigte sich in erster Linie mit der Wiedereröffnung des Rheins für die Binnenschiffahrt, aber auch mit dem Aufbau neuer wirtschaftlicher Kontakte in ihrem Einzugsgebiet.
In den darauffolgenden Jahrzehnten dehnte die UNION ihren Wirkungskreis auch auf die Einzugsgebiete der Rhone und der Donau, deren Nebenflüsse und die mit ihnen zusammenhängenden Wasserstrassen aus. Sie passte 1982, 1998 und 2006 ihren Namen dem jeweils erweiterten Aktionsradius und ihrem Tätigkeitsfeld an und nennt sich seither "UNION europäischer Industrie- und Handelskammern für Verkehrsfragen (UECC)".
Zweck und Zielsetzungen
Die UECC setzt sich in ihrem Einzugsgebiet für die wirtschaftliche Entwicklung im weitesten Sinne ein. Sie konzentriert ihre Aktivitäten auf Fragen der europäischen Verkehrspolitik zu Wasser, zu Lande und in der Luft sowie auf die mit dem Betrieb dieser Verkehrswege zusammenhängenden Fragen (Marktordnung, Verkehrslenkung, Umweltfragen, Telekommunikation).
Die UECC vertritt den freien Zugang der Markteilnehmer zu allen Verkehrswegen, das Prinzip der freien Verkehrsmittelwahl und die marktwirtschaftliche Steuerung von Angebot und Nachfrage nach Verkehrsleistungen.
Sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen, die ihr Einzugsgebiet als ganzes oder strategisch wichtige Teilstücke im europäischen Netz betreffen. Sie nützt dabei ihre Vorteile aus dem direkten Zugang zum Know how lokaler und regionaler Handelskammern und ihre Verankerung auf europäischer Ebene und arbeitet diesbezüglich auch mit anderen europäischen Verbänden zusammen.
Mit ihren Stellungsnahmen und Anliegen wendet sich die UECC an europäische und nationale Entscheidungsträger.
Struktur
Die Mitgliedskammern der UECC sind in Landesgruppen organisiert, in denen Entscheide vorbereitet werden.
Oberstes Organ der UECC ist die Generalversammlung, welche Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung trifft. Jede Mitgliedskammer ist an der Generalversammlung mit einer Stimme vertreten.
Der Vorstand besteht aus 14 Mitgliedern, die von den Landesgruppen entsprechend ihrer Grösse delegiert werden. Er entscheidet über alle Fragen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind, wählt den Präsidenten sowie die Vorsitzenden der Arbeits- und Expertengruppen.
Die operationelle Abwicklung der Geschäftstätigkeit erfolgt durch die damit beauftragten Mandatsträger in Basel und Luxemburg.