Allgemeine Informationen
Geschichte
Die Gründung der UNION geht auf eine Initiative des damaligen Präsidenten der KvK Rotterdam, Dr. K.P. van der Mandele, zurück. Sie wurde am 9. September 1949 in Rotterdam unter dem Namen "UNION der Handelskammern des Rheingebiets" gegründet und beschäftigte sich in erster Linie mit der Wiedereröffnung des Rheins für die Binnenschiffahrt, aber auch mit dem Aufbau neuer wirtschaftlicher Kontakte in ihrem Einzugsgebiet.
In den darauffolgenden Jahrzehnten dehnte die UNION ihren Wirkungskreis auch auf die Einzugsgebiete der Rhone und der Donau, deren Nebenflüsse und die mit ihnen zusammenhängenden Wasserstrassen aus. Sie passte 1982, 1998 und 2006 ihren Namen dem jeweils erweiterten Aktionsradius und ihrem Tätigkeitsfeld an und nennt sich seither "UNION europäischer Industrie- und Handelskammern für Verkehrsfragen (UECC)".
Zweck und Zielsetzungen
Die UECC setzt sich in ihrem Einzugsgebiet für die wirtschaftliche Entwicklung im weitesten Sinne ein. Sie konzentriert ihre Aktivitäten auf Fragen der europäischen Verkehrspolitik zu Wasser, zu Lande und in der Luft sowie auf die mit dem Betrieb dieser Verkehrswege zusammenhängenden Fragen (Marktordnung, Verkehrslenkung, Umweltfragen, Telekommunikation).
Die UECC vertritt den freien Zugang der Markteilnehmer zu allen Verkehrswegen, das Prinzip der freien Verkehrsmittelwahl und die marktwirtschaftliche Steuerung von Angebot und Nachfrage nach Verkehrsleistungen.
Sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen, die ihr Einzugsgebiet als ganzes oder strategisch wichtige Teilstücke im europäischen Netz betreffen. Sie nützt dabei ihre Vorteile aus dem direkten Zugang zum Know how lokaler und regionaler Handelskammern und ihre Verankerung auf europäischer Ebene und arbeitet diesbezüglich auch mit anderen europäischen Verbänden zusammen.
Mit ihren Stellungsnahmen und Anliegen wendet sich die UECC an europäische und nationale Entscheidungsträger.
Struktur
Die Mitgliedskammern der UECC sind in Landesgruppen organisiert, in denen Entscheide vorbereitet werden.
Oberstes Organ der UECC ist die Generalversammlung, welche Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung trifft. Jede Mitgliedskammer ist an der Generalversammlung mit einer Stimme vertreten.
Der Vorstand besteht aus 14 Mitgliedern, die von den Landesgruppen entsprechend ihrer Grösse delegiert werden. Er entscheidet über alle Fragen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind, wählt den Präsidenten sowie die Vorsitzenden der Arbeits- und Expertengruppen.
Die operationelle Abwicklung der Geschäftstätigkeit erfolgt durch die damit beauftragten Mandatsträger in Basel und Luxemburg.
UECC Treffen: Anforderungen an den Gastgeber
Die UECC trifft sich zweimal jährlich zu einem physischen Treffen. Das Frühjahrstreffen findet für gewöhnlich im März/April, das Herbstreffen im September/Oktober statt, beide am Donnerstag und darauf-folgendem Freitag. Üblicherweise fungiert eine Mitgliedskammer der UECC als Gastgeberin eines Treffens. Für die gastgebende Kammer ist die Ausrichtung eines Treffens der UECC eine gute Möglichkeit, sich und zentrale verkehrspolitische Themen europäischer Verkehrskorridore oder des eigenen Kammerbezirks vorzustellen.
Die UECC pflegt einen informativen und interaktiven Erfahrungsaustausch zu Themen der europäischen sowie den nationalen und regionalen Verkehrsthemen der Mitgliedskammern. Dieses wichtige Ziel wird in der Arbeitsgruppe verfolgt, welche zwischen den beiden physischen Treffen ergänzend digital tagt.
Die gastgebende Kammer ist für die Organisation des Treffens vor Ort zuständig. Üblicherweise übernimmt sie auch Kosten, die im Zusammenhang mit dem Treffen vor Ort anfallen (z.B. für Sitzungszimmer, Technik, Rahmenprogramm). Die gastgebende Kammer wird dabei vom Generalsekretariat unterstützt, welches die Back-end-Organisation des Treffens (z.B. Einladungsmanagement) übernimmt.
Eine detaillierte Aufgabenteilung zwischen gastgebender Kammer und Generalsekretariat befindet sich im Anhang:
Factsheet zu den Treffen der UECC
Haben Sie Interesse ein Treffen als gastgebende Kammer durchzuführen? Gerne steht Ihnen das Generalsekretariat für Rückfragen und die Planung der nächsten Schritte zur Verfügung.