Gemeinsame Vorschriften für den Betrieb von EU-Luftfahrtunternehmen
Gemeinsame Vorschriften für den Betrieb von EU-Luftfahrtunternehmen In ihrer Stellungnahme zu den diesbezüglichen Vorschlägen der EUKommission begrüsste die UECC die Absicht, einheitliche Vorschriften im EU-Binnenmarkt zu erlassen. Sie sprach sich auch dafür aus, dass ausländische Investitionen in EULuftfahrtunternehmen
beschränkt bleiben, damit die Herkunft des Unternehmens weiterhin eindeutig bestimmbar ist. Diese Regelung soll aber aufgeweicht werden, falls mit einem anderen Staat Gegenseitigkeit vereinbart wird. Zusätzliche Massnahmen zur Regelung der Verkehrsaufteilung zwischen Flughäfen sind aus Sicht der UECC dagegen nicht erwünscht, und staatliche Vorschriften bezüglich Verpflichtungen zum Angebot von Verbindungen werden ebenso abgelehnt. Angebot und Nachfrage spielen diesbezüglich in der EU bestens.
Brennertransit
Anfangs Juni 2018 wandte sich die UECC an die Teilnehmer am„Brennergipfel“ und betonte ein weiteres Mal die zentrale Bedeutung der Brennerachse für den EuropäischenGüterverkehr. Die UECC forderte gemeinschaftliche Lösungenfür den Alpentransit und wandte sichgegen Alleingänge. Insbesondere sei die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene zu verstärken, damit die Verkehrskapazitäten auf der Brennerachse erhöht und die Strasse entlastet werden könne.
Wechsel in der Leitung der Arbeitsgruppe
Aufgrund eines beruflichen Wechsels musste Robert Lippmann nach einemhalben Jahr die Leitung der Arbeitsgruppe bereits wieder abgeben. Seine Nachfolge tritt per sofort seinNachfolger in der IHK Koblenz, Fabian Göttlich, an. Wir danken Robert Lippmann für seinen Einsatz und wünschen Fabian Göttlich viel Erfolg und Befriedigung in seiner neuen Funktion.
Infrastrukturprojekte in Frankreich
Die UECC hat die Empfehlungen des Berichts Duron zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Frankreich analysiert und mit Befriedigung zur geplanten Investitionen für die West Ost-Verbindung (Atlantikkorridor) berücksichtig sind. Die UECC setzt sich aber auch dafür ein, dass Investitionen im Rhein-Alpen-Korridor in den Plan aufgenommen werden:
· Realisierung des Eisenbahnanschlusses des EuroAirports Basel-Mulhouse
· Eisenbahnverbindung zwischen dem Rhonetal und der Rheinachse (Rhin-Rhône Ferroviare Fret)
· Fertigstellung der ersten Phase der Hochgeschwindigkeits- Strecke Rhein-Rhone durch Realisierung der zweiten Tranche der Sektion EST (Belfort-Mulhouse).
UECC-Jahresbericht 2017
Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich an ihren Sitzungen in Wien und Brüssel eingehend mit dem Road Package der U-Kommission, zu welchem eine umfassende Stellungnahme erarbeitet wurde.
Die von den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzte EUEntsenderichtlinie wurde eingehend analysiert, und die aktuellen diesbezüglichennationalen Regelungen, aber auch die Probleme der Transportfirmen mit diesen Regelungen, wurden zusammengetragen.Fortgeführt wurde das Projekt „Infrastrukturfinanzierung“, welches die diesbezüglichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedsländern vergleicht. Der Sperrung der Rheintalschiene im Sommer 2017 nach dem Einbruch der Geleise infolge der Untertunnelungdes Trassees veranlasste die UECC zu einer Intervention bei der Deutschen Bahn und dem deutschen Verkehrs-ministerium. Die weiteren Fortschritte bei der Realisierung des TEN-Netzes und den europäischen Güterverkehrskorridoren wurden begutachtet, und im Hinblick auf das UECC-Forum im März 2018 wurde ein Projekt gestartet, mit welchem der Zustand der Strassen- und Eisenbahnbrücken auf den über den Rhein führenden Hauptverkehrsachsen zusammengetragen wurde.
Der Vorstand legte seinerseits die UECC-Strategie 2018-2021 fest. Im Dezember präsentierte eine Delegation der UECC ihre Anliegen zu den Themen „Entsendungen“, „Cabotage“ und „Sozialvorschriften“ bei der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Europaparlaments.
Die vierte „Brussels Evening Debate“ führte am 27. September 2017 Vertreter von UECC, DG MOVE, EUParlament und Ratsvorsitz zusammen. Im Zentrum der Diskussion stand das Road Package der Kommission, und hier insbesondere die Themen „Entsendungen“, „Cabotage“ und „Sozialvorschriften“, zu denen die UECC ihre Anliegen vorbrachte.
Reaktionen auf die Brückenresolution der UECC
Die im März 2018 den zuständigen Behörden zugestellte Erhebung der UECC zum Zustand der Rheinbrücken hat umfangreiche Rückmeldungen ausgelöst. Die Verkehrsministerien der Bundesländer am Rhein begrüssten die Intervention der UECC und teilen deren Bedenken weitestgehend. Sie zeigten aber auch auf, wo welche Massnahmen bereits eingeleitet oder planerisch schon weit fortgeschritten sind.
Notfallpläne bei Streckensanierungen der Eisenbahn
Angesichts der massiven Einschränkungen und der erlittenen wirtschaftlichen Verluste durch die lange Sperrung der Rheintalstrecke im vergangenen Jahr hatte die UECC die zuständigen Behörden sowie die Deutsche Bahn dazu aufgefordert, ein besseres Notfallkonzept für künftige Sanierungsarbeiten an hochfrequentierten Strecken auszuarbeiten.
Im Mai 2018 unterzeichneten nun anlässlich einer Konferenz in Leipzig die Verkehrsminister der betroffenen Staaten gemeinsam mit Vertretern der Nachbarkorridore, der EU und weiteren Beteiligten eine „Deklaration zu den Internationalen Notfallplänen Güterkorridore“.
In dieser Deklaration anerkannten die Minister, dass die Interoperabilität zwischen dem Rhein-Alpen-Korridor und dem Nordsee-Mittelmeer-Korridor verbessert werden müsse. Das von den Infrastrukturbetreibern im May 2018 erarbeitete Notfallhandbuch solle dabei ein Kernelement für eine diskriminierungsfreie Zuteilung von Kapazitäten in einem künftigen Störfall sein.
EU-weite Regeln für den Einsatz von Drohnen vom EP verabschiedet
Im Juni 2018 genehmigte das EUParlament neue Regeln bezüglich des Einsatzes von Drohnen. Damit sollten nicht nur EU-weit einheitliche Sicherheitsniveaus, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Produktion dieser Geräte geschaffen werden. Drohnen müssen so konstruiert werden, dass sie beim Einsatz keine Menschen gefährden. Je nach Gewicht oder Einsatzgebiet einer Drohne müssen beispielsweise automatische Landevorrichtungen eingebaut sein für den Fall, dass der Drohnenpilot den Kontakt zum Gerät verliert. Zusätzlich müssen auch Systeme zur Vermeidung von Kollisionen vorhanden sein. Die Drohnenpiloten und die Drohnen müssen künftig in einem nationalen Register verzeichnet sein. Die EUKommission wurde beauftragt, zusätzliche Regeln zu erlassen, etwa zur zulässigen maximalen Höhe und Distanz von Drohnenflügen und bezüglich der Registrierung der Drohnen auf der Basis einer Risikoabwägung.
Drittes Mobilitätspaket veröffentlicht
Die EU-Kommission veröffentlichte kürzlich den dritten Teil ihres Mobilitätspakets und vervollständigte damit den Prozess, welcher im Jahre 2016 mit der “Low Emission Mobility Strategy” und 2017 mit dem Paket “Europe on the Move“ eingeleitet worden sind. Diese Initiativen formen zusammen eine kohärente Politik für den Verkehrsbereich. Das dritte Paket besteht aus:
1) Einem neuen Konzept für die Verkehrssicherheit in den Jahren 2020- 2030 begleitet von zwei Gesetzesvorlagen zu Fahrzeug- und Fussgängersicherheit und zum Sicherheitsmanagement für die Verkehrsinfrastruktur
2) Einem Konzept für selbstfahrende Fahrzeuge, welches Europa eine weltweit führende Position in diesem Bereich verschaffen soll
3) Gesetzesvorschlägen für CO2-Standards, Aerodynamik und Reifenbezeichnungen bei Lastwagen und für eine gemeinsame Methodologie zum Vergleich von Benzinpreisen. Mit diesen Massnahmen bestätigt die Kommission ihre Ziele zur Reduktion der umweltschädigenden Abgase und den Willen zur Umsetzung des Pariser Abkommens
4) Zwei Gesetzesvorlagen mit denen der digitale Datenaustausch im Verkehr geregelt wird
5) Einer Gesetzesvorlage, mit welcher die Bewilligungsprozesse bei Projekten der Transeuropäischen Netze (TEN-V) gestrafft werden sollen.
Mit diesen Massnahmen will die EU ein Umfeld schaffen, welches es europäischen Unternehmen ermöglichen solle die besten, saubersten und wettbewerbsfähigsten Produkte herzustellen.
Entsenderegelungen
Im Mai verabschiedete das EUParlament nach lebhaften Diskussionen einige neue Regeln betreffen Entsendungen. In ein anderes EULand entsandte Arbeitnehmer müssen grundsätzlich den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am selben Ort erhalten:
- Die Regeln des Gastlandes bezüglich Entlöhnung gelten auch für alle entsandten Arbeitskräfte. Das kann im Gesetz oder in Kollektivverträgen geregelt werden.
- Eine Entsendung kann bis zu 12 Monaten dauern und kann um weitere 6 Monate verlängert werden
- Entsandte Arbeitskräfte müssen besser gegen Betrug und Ausbeutung geschützt werden.
Zudem müssen Vermittlungsagenturen den entsandten Arbeitskräften dieselben Konditionen garantieren, welche sie Temporärkräften im Inland gewähren.
Die Bestimmungen der revidierten Richtlinie gelten im Transportsektor sobald die sektor-spezifischen Regeln aus dem Mobilitätspaket in Kraft getreten sind. Bis dann gilt weiterhin die 1996er Version der Richtlinie.
UECC-Agenda 2018/19
Arbeitsgruppe
26. September 2018, Brüssel (B)
Vorstand
27. September 2018, Brüssel (B)
Evening Debate
26. September 2018, Brüssel (B)
Generalversammlung 2019
7./8. März 2019, Luxemburg (L)
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