Road Package
Am 3. Dezember 2018 verabschie- deten die EU-Verkehrsminister ihre Vorschläge zum Mobilitätsprogramm der EU. Ob diese Vorschläge vom EU- Parlament akzeptiert werden, steht allerdings in den Sternen. In den Verhandlungen im Juli 2018 wurden kaum Kompromisse gefunden und nur wenige Vorschläge fanden damals eine Mehrheit. Es ist zu bezweifeln, dass dies bei der Behandlung im 1. Quartal 2019 anders sein wird.
Die meisten Vorschläge der Verkehrsminister decken sich nicht mit den Positionen der UECC. Zudem wurden die Themen, welche die Branche gerne geregelt gehabt hätte um mehr Rechtssicherheit zu haben, gar nicht angesprochen.
Das (fast einzige) positive Ergebnis ist, dass Transitfahrten weiterhin nicht den Entsenderegeln unterliegen sollen. Diese Ausnahme soll auch für bilaterale Transporte gelten, bei denen höchstens eine Be-/Entladung auf dem Hinweg und eine auf dem Rückweg, rsp. keine Be-/Entladung auf dem Hinweg, dafür aber zwei auf dem Rückweg erfolgen.
Die Kabotageregeln sollen nicht geändert, aber stärker kontrolliert werden. Drei Fahrten während 7 Tagen sollen weiterhin möglich sein, gefolgt von einer Pause von 5 Tagen. Es bleibt zu sehen, ob die stärkere Kontrolle – für welche sich auch die UECC eingesetzt hatte – tatsächlich erfolgt, und ob die Zwangspause von 5 Tagen umgesetzt werden kann.
Die wöchentlichen Ruhetage sollen nicht mehr in der Fahrerkabine verbracht werden dürfen, auch wenn diese besser ausgerüstet ist als alternative Unterkünfte, und auch wenn die Fahrer dies wünschen. Und wiederum soll die Forderung der UECC nach grösserer Flexibilität bei den täglichen Ruhepausen nicht umgesetzt werden.
Die Regeln über den Berufszugang sollen auf Fahrzeuge ab 2.5t ausgedehnt werden. Dies bedeutet, dass die Fahrer von Kleintransportern im internationalen Verkehr denselben Regeln unterliegen und dieselben Qualifikationen brauchen wie Lastwagenfahrer. Die UECC unterstützt diese Forderung zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Bis 2024 sollen sämtliche im Güterverkehr eingesetzten Fahrzeuge mit der zweiten Generation intelligenter Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, welche sämtliche Grenzüberquerungen und alle Be- und Entladehalte festhalten. Dies sollte (in der ferneren Zukunft) die Durchsetzung der Kabotageregeln erleichtern (falls der Wille zur Durchsetzung dann auch vorhanden ist).
Es bleibt nun zu sehen, das was EP mit diesen Vorschlägen machen wird.
Brenner Transit
Die österreichischen und italienischen Handelskammern der Euregio “Tirol- Südtirol-Trient” bemängeln die unter- schiedlichen nationalen Regulierungen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie die mangelhafte Qualität der Leistung der staatlichen Bahnen, welche eine intensivere Nutzung der Schiene im internationalen Güterverkehr ein- schränken. Die genannten Kammern veröffentlichten vor kurzem ein Papier, welches die Defizite bei den Bahnen auflistet und umfangreiche Forde- rungen zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Situation bezüglich Infrastruktur, Regulierungen und Betrieb enthält.
UECC Verkehrskonferenz im März 2019
Am 8.März 2019 wird die UECC gemeinsam mit der Luxemburger Handelskammer und dem Cluster for Logistics eine Verkehrskonferenz unter dem Titel “European Politics in Transport & Logistics” organisieren. Die Konferenz findet im Anschluss an die Generalversammlung der UECC in Luxemburg statt. Alle UECC-Mitglieder sind herzlich zu dieser Konferenz eingeladen!
Kooperationsabkommen im Verkehr zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westphalen
Am 19. November 2018 vereinbarten die Regierungen der Niederlande und des Bundeslandes Nordrhein- Westphalen ihre Zusammenarbeit im Verkehrsbereich zu intensivieren. Die wichtigsten Punkte des Abkommens betreffen die Verbesserung der internationalen Güterverkehrskorridore und ein besseres grenzüber- schreitendes Verkehrsmanagement auf den Strassen. Ebenso angestrebt werden kürzere Wartezeiten für die Binnenschiffe im Hafen Rotterdam, die Eliminierung von Untiefen im Rhein und die Unterstützung der Digitalisierung in der Binnenschifffahrt
Modernisierung der elektronischen Mautsysteme in der EU
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine provisorische Einigung zum 'European Electronic Toll Service' (EETS) gefunden, mit welchem grenzüberschreitend die Interopera- bilität der elektronischen Maut verbessert, administrative Verfahren vereinfacht und Betrug vermindert werden sollen.
Die Einigung hat zum Ziel, dass künftig der Bezug der Mauten in der gesamten EU auf der Basis eines einzigen Vertrags und mit einem einzigen Erfassungssystem im Fahrzeug ermöglicht werden soll. Abgesehen vom vereinfachten Bezug der Mauten
soll die neue Regulierung auch ein System einführen, mit welchem die Mitgliedsstaaten Daten über Personen austauschen können, welche die Maut nicht bezahlen. Dies macht es Personen aus anderen Mitglieds- staaten künftig unmöglich, bei entsprechenden Verstössen straffrei zu bleiben. Verringert werden soll auch der Umfang der Barbezahlung an den Mautstationen.
UECC-Agenda 2019
Arbeitsgruppe
7. März 2019, Luxemburg (L)
25. September 2019, Brüssel (B)
Vorstand
8. März 2019, Luxemburg (L)
26. September 2019, Brüssel (B)
Generalversammlung 2019
8. März 2019, Luxemburg (L)
UECC Verkehrskonferenz
8. März 2019, Luxemburg
Evening Debate 2019
25. September 2019, Brüssel (B)
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